Widerrufsrecht & Rückgabe

1.Widerrufsrecht

Nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) haben Verbraucher in Österreich grundsätzlich das Recht, einen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, ohne dass sie einen Grund angeben müssen. Dieses Recht gilt für Fernabsatzverträge (z.B. Online-Käufe), aber auch für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden (z.B. Telefon- oder Haustürverkäufe).

  • Frist: Das Widerrufsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware ausgeübt werden. Bei mehreren Waren, die der Kunde in einer Bestellung bestellt, aber separat geliefert werden, beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Ware.

  • Widerrufserklärung: Der Kunde muss dem Verkäufer den Widerruf schriftlich (per E-Mail oder Post) mitteilen. Ein Muster-Widerrufsformular muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

  • Rückerstattung: Der Verkäufer muss dem Kunden den Kaufpreis einschließlich der Standardversandkosten innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs erstatten. Wenn der Verkäufer die Rücksendung der Ware verlangt, muss der Verbraucher die Ware auf eigene Kosten zurücksenden, es sei denn, der Verkäufer hat zugesichert, die Rücksendekosten zu übernehmen.

2. Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht nicht gilt, insbesondere:

  • Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sobald sie vom Kunden geöffnet wurden (z. B. Lebensmittelsicherheit, speziell bei glutenfreien Produkten).

  • Verträge über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. personalisierte Produkte).

  • Verträge über die Lieferung von versiegelten Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der Kunde das Siegel gebrochen hat.

3. Rückgabe im Geschäft

Bei Käufen im stationären Handel (also nicht im Fernabsatz) gibt es kein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht, es sei denn, der Einzelhändler gewährt es freiwillig (z.B. eine Rückgabegarantie). Wenn ein Geschäft eine Rückgabepolitik anbietet, muss diese klar kommuniziert werden, z.B. über Aushänge oder auf der Rechnung.

  • Beispiel für freiwillige Rücknahme: Der Einzelhändler könnte entscheiden, Waren innerhalb von 14 Tagen gegen Vorweisung des Kassenbons zurückzunehmen, wenn die Ware unbenutzt und in der Originalverpackung ist.

  • Rückgaberechte für fehlerhafte Ware: Sollte die Ware mangelhaft sein (z. B. beschädigt, defekt oder nicht funktionstüchtig), hat der Kunde selbstverständlich ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß der gesetzlichen Gewährleistung.

4. Gewährleistung und Mängelrechte

Neben dem Widerrufsrecht hat der Käufer in Österreich auch das Recht, im Falle von Mängeln eine Gewährleistungin Anspruch zu nehmen:

  • Frist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Verkauf der Ware vorlag (Beweislastumkehr). Nach Ablauf dieser 6 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

  • Rechte des Käufers: Ist die Ware mangelhaft, hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur), Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises.

5. Informationspflichten des Händlers

Einzelhändler müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen bereitstellen, bevor der Vertrag abgeschlossen wird, insbesondere bei Online-Bestellungen:

  • Vor Vertragsabschluss muss der Kunde klar und verständlich über:

    • Die Wesensmerkmale der Ware oder Dienstleistung (z. B. Zutaten, Allergene, Nährwertangaben bei Lebensmitteln).

    • Den Gesamtpreis der Waren einschließlich aller Steuern und etwaiger zusätzlicher Kosten (z. B. Versand).

    • Das Widerrufsrecht und wie es ausgeübt werden kann, einschließlich der Widerrufsfrist.

    • Den Namen und die Adresse des Unternehmens.

  • Nach dem Kauf muss der Kunde eine Bestellbestätigung erhalten, die ihm alle relevanten Informationen zu seiner Bestellung (z. B. Kaufpreis, Ware, Lieferadresse) und zum Widerrufsrecht bietet.

6. Besondere Regelungen für glutenfreie Lebensmittel

Da glutenfreie Produkte spezifische Anforderungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und Kennzeichnung haben, müssen Einzelhändler sicherstellen, dass sie die entsprechenden Vorschriften zur Allergenkennzeichnung gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 einhalten. Diese Verordnung verlangt:

  • Kennzeichnung von Gluten: Produkte, die glutenhaltige Zutaten enthalten, müssen als solche gekennzeichnet werden. Ebenso müssen glutenfreie Produkte eindeutig als „glutenfrei“ oder „unter 20 mg/kg Gluten“ gekennzeichnet werden.

  • Vermeidung von Kreuzkontamination: Bei der Lagerung und dem Transport von glutenfreien Lebensmitteln müssen Händler Maßnahmen ergreifen, um eine Kreuzkontamination mit glutenhaltigen Produkten zu verhindern.